Wort davor: 1Einwort

(2Einwort)
Erklärung: Ehrenwort, Eid?
sprachliche Erläuterung: eenwirt, eenwerd.

Wort danach: Einwortsbürge

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten