Wort davor: Einwohnling

Einwohnung

Einwohnung (I)
Erklärung: Niederlassung.

Einwohnung (II)
Erklärung: Niederlassungsrecht.
Einwohnung (III)
Erklärung: Wohnung.

Wort danach: Einwohnungsrecht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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