Wort davor: einwerf
einwerfen
einwerfen (I)
einwerfen (I 1)
Erklärung:
bei Erbteilung.
einwerfen (I 2)
Erklärung:
bei Gütergemeinschaft.
einwerfen (II)
Erklärung:
einzahlen.
- Belegtext:
nach vermöge deß anschlags sein gebürende anlag ... in der geordneten einnemmer-küsten einwerfen
Datierung: 1648
Fundstelle: Gothein,Colloqu. 97
einwerfen (III)
Erklärung:
vorbringen.
einwerfen (IV)
Erklärung:
bergmännisch Betrieb beginnen.
Wort danach: Einwerfung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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