Wort davor: einwerf

einwerfen

einwerfen (I)

einwerfen (I 1)
Erklärung: bei Erbteilung.

einwerfen (I 2)
Erklärung: bei Gütergemeinschaft.
einwerfen (II)
Erklärung: einzahlen.
einwerfen (III)
Erklärung: vorbringen.
einwerfen (IV)
Erklärung: bergmännisch Betrieb beginnen.

Wort danach: Einwerfung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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