Wort davor: einwenden

Einwender

Einwender (I)
Erklärung: Ortsangehöriger.
vgl. Einwohner.

Einwender (II)
Erklärung: unklar; richtig gelesen?

Wort danach: Einwendung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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