Wort davor: einwenden
Einwender
Einwender (I)
Erklärung:
Ortsangehöriger.
vgl.
Einwohner.
Einwender (II)
Erklärung:
unklar; richtig gelesen?
- Belegtext:
daß die viehtrieb, die da ausgehet von Urbaw ... bey dem Pfingstbühel wider eingehet, wer auß von derselbigen viechtrieb weiden wolt, soll der herr vom schloß einwendter seyn
Datierung: 1604
Fundstelle: Urbau 54
Wort danach: Einwendung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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