Wort davor: Einwendung
Einwendungsrezeß
- Belegtext:
verblieb eine rechnung ... schuldig, welche er, wie aus seinem einwendungsreceß ersichtlich, weder läugnet
Fundstelle: Kriegk,Goethe 412
Wort danach: einwer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten