Wort davor: Einwender
Einwendung
Einwendung (I)
Erklärung:
Rechtsbehelf, Widerspruch, Einrede.
Einwendung (II)
Erklärung:
Einschreiten.
- Belegtext:
haben uns ... um einwendung unseres kayserl. ambts ... angeruffen
Datierung: 1653
Fundstelle: SchrBodensee 18 (1889) 71
Einwendung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Abhilfe.
Wort danach: Einwendungsrezeß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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