Wort davor: Einwender

Einwendung

Einwendung (I)
Erklärung: Rechtsbehelf, Widerspruch, Einrede.

Einwendung (II)
Erklärung: Einschreiten.
Einwendung (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Abhilfe.

Wort danach: Einwendungsrezeß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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