Wort davor: Einwand
einwandern
einwandern (I)
Erklärung:
zuziehen.
- Belegtext:
der einwandernde freye brauchte nicht zu fürchten, daß gutsherrlicher zwang ihn eigen machen werde
Datierung: 1801
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht I 400
einwandern (II)
Erklärung:
in Arbeit gehen.
Wort danach: Einwanderungsmeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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