Wort davor: einwähren

Einwährung
vgl. Einsitzung.

Einwährung (I)
Erklärung: Einweisung.

Einwährung (II)
Erklärung: Schwundvergütung bei Lagerung. "was ... wegen gewöhnlicher oder möglicher Verschlimmerung oder Verminderung des Vorraths ... gesetzlich zu gut geht".
Einwährung (III)
Wortbildungshinweis: zu einwähren (III).

Wort danach: 1Einwalt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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