Wort davor: Einungherr

Einungsmann
Erklärung: Markgenosse.
vgl. Einer, 2Einiger, Einigshofsleute, Einigsmann, Einigungsmann, Einsmann, Einunger, einzelner Mann.

Wort danach: Einungsmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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