Wort davor: Einunggebot

Einungsgeld

Einungsgeld (I)
Erklärung: Gebühr zur Erlangung des Bürgerrechts.

Einungsgeld (II)
Erklärung: Bußsumme.

Wort danach: Einunggericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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