Wort davor: Einungamt

Einungbrief

Einungbrief (I)
Erklärung: Vertragsurkunde.

Einungbrief (II)
Erklärung: Satzungsurkunde.

Wort danach: Einungbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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