Wort davor: Eintum

eintun

eintun (I)
Erklärung: beitreten, eintreten.

eintun (II)
Erklärung: Eigentum verschaffen, übertragen, übergeben.
eintun (III)
Erklärung: übergeben.

eintun (III 1)
Erklärung: verpachten.
eintun (III 2)
Erklärung: zur Verwaltung.
eintun (III 3)
Erklärung: verpfänden.
eintun (III 4)
Erklärung: überlassen.
eintun (IV)

eintun (IV 1)
Erklärung: gepfändete Tiere einsperren.
eintun (IV 2)
Erklärung: einsperren.
eintun (IV 3)
Erklärung: gerichtsseitig zuweisen.
eintun (V)

eintun (V 1)
Erklärung: in den Bann tun.
eintun (V 2)
Erklärung: zuweisen.
eintun (V 3)
Erklärung: vorleiten.
eintun (V 4)
Erklärung: Renten begründen.
eintun (V 5)
Erklärung: in die Ehe bringen.
eintun (V 6)
eintun (V 7)
Erklärung: in ein Amt einsetzen.
eintun (V 8)
Erklärung: jemanden festnehmen, in die Enge treiben.
eintun (V 9)
Erklärung: jemanden beerben.

Wort danach: eintürmen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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