Wort davor: Eintrittgeld
Eintrittmahl
- Belegtext:
zäch- oder intrittmähler, welche die nüwerwöhlten gerichtsässen pflegt ze halten
Datierung: 1628
Fundstelle: BernMand. XVII 18 § 59
Wort danach: Eintrittrecht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten