Wort davor: Eintrift
Eintritt
Eintritt (I)
Eintritt (I 1)
Erklärung:
in eine Vereinigung.
- Belegtext:
vor oder nach dem eintritt in der gülde
Fundstelle: BrandenbSchSt. I 1
Eintritt (I 2)
Erklärung:
Einzug der Braut.
Eintritt (II)
Eintritt (II 1)
Erklärung:
in Rechte.
Eintritt (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Erbschaftsantritt.
- Belegtext:
interdt doen wille in een poortelick sterfhuus
Datierung: 1572/97
Fundstelle: CoutBruges I 170
Eintritt (II 1 Spiegelstrich 2)
Erklärung:
etwas in Besitz nehmen.
Eintritt (II 2)
Erklärung:
Einleitung des Verfahrens.
- Belegtext:
alle arresten ... syn intert van wette
Datierung: 1618
Fundstelle: CoutAlost 32
- Belegtext:
so wie panden wille van sculde sonder inthaert te doene mit tsaerters
Fundstelle: AardenburgRbr. 199
Faksimile
Eintritt (III)
Erklärung:
Eintritt eines Zeitpunktes.
- Belegtext:
der terminus, mit dessen eintritt der inhaber ... den wechsel ... zu praesentiren berechtigt ist
Datierung: 1682
Fundstelle: Siegel,CJCamb. I 9
Eintritt (IV)
Erklärung:
Erwerb des Bürgerrechts.
Eintritt (V)
Erklärung:
Näherrecht.
- Belegtext:
als ... nachbar ainen eintriett ... im khauff zu haben
Datierung: 1582
Fundstelle: MHungJurHist. IV 2 S. 201
Wort danach: Eintrittgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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