Wort davor: Eintretelgeld
eintreten
eintreten (I)
Erklärung:
Rechtsnachfolge antreten.
- Belegtext:
suln die, den ich iz han vergiftet, zuhant, wan ich embin, intredin
Datierung: 1323
Fundstelle: FrankfUB.(Lau) II 181
- Datierung: 1324
Fundstelle: HHildeshUB. IV 432
- Belegtext:
dat se dar scullen intreden na mynem dode
Datierung: 1380
Fundstelle: TeistungenburgUB. II 57
- Belegtext:
trät der sohn ... in die lehenschaft zugleich ein
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V Tit. 62a
eintreten (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
Schulden übernehmen.
- Belegtext:
in alle schulde und gulde eintreten
Datierung: 1493
Fundstelle: KahlaUB. 164
eintreten (II)
Erklärung:
für etwas einstehen.
eintreten (III)
Erklärung:
einziehen.
- Belegtext:
kein einkömling ... soll ... in eine wohnung eintreten
Datierung: 1599
Fundstelle: DirschauWillk. 31
Faksimile
eintreten (IV)
- Belegtext:
der in den löblichen teutschen rittersorden einzutreten begehrt
Datierung: 1606 (Hs. 1740)
Fundstelle: FreibDiözArch. 16 (1883) 103
- Datierung: 1709
Fundstelle: Mutach 106
Faksimile
- Fundstelle: SiebbWB. II 179
eintreten (V)
Erklärung:
beginnen.
- Belegtext:
alle iar ierlichen einen iarmarkt uf sontag nach ... leichnamstage zu vesperzeit inzutreten
Datierung: 1451
Fundstelle: TorgauUB. 38
Wort danach: Eintretung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten