Wort davor: Eintreck

eintrecken

eintrecken (I)
Erklärung: jemanden zur Deichspflicht heranziehen.

eintrecken (II)
Erklärung: jemanden festnehmen.

Wort danach: Eintreckung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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