Wort davor: eintragen

eintragend
Erklärung: alleinstehend.

eintragend (Spiegelstrich 1)
Erklärung: eintragende Hand alleinstehender Lehnspflichtiger.
eintragend (Spiegelstrich 2)
Erklärung: Hagestolz.

Wort danach: Eintrager

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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