Wort davor: eintragend
Eintrager
Eintrager (I)
- Belegtext:
ein eintrager [Allein-Trager] sins gutz
Datierung: 1421
Fundstelle: FürstenbUB. VI 276
Eintrager (II)
Wortbildungshinweis: zu
Eintrag (I 1).
- Belegtext:
ob jemans käme, der solich pfandung unterstünd zu irren, find es sich dann, daß solichs umbillich sie beschechen, ... so sol solicher intrager um vi (pfund) buß erkent werden
Datierung: 1510
Fundstelle: JaunLR. 17
Wort danach: einträglich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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