Wort davor: Eintauscher

einteidigen

einteidigen (I)
Erklärung: sich aussöhnen, jemanden aufnehmen.

einteidigen (II)
Erklärung: etwas einklagen.

Wort danach: einteilen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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