Wort davor: Eintast
eintasten
eintasten (I)
Erklärung:
gewalttätig eingreifen.
eintasten (II)
Erklärung:
erbteilberechtigt werden.
- Belegtext:
so scholen de ersten kinder tho den lesten nicht wedder intasten
Datierung: 1661
Fundstelle: Wurster Küren 115
eintasten (III)
Erklärung:
Ziehen der Zettel bei der Ratswahl.
- Belegtext:
da ... in diesem eintasten dem beker oder einem andern seine eigene amtbszettull zufallen wurde, sol er dieselbe weder einwerffen ... und auffs new eintasten
Datierung: 1583
Fundstelle: UnnaStR. 118
Wort danach: eintauschen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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