Wort davor: Eintägerstätte

(Eintagung)

Eintagung (I)
Erklärung: Ladung.

Eintagung (II)
Erklärung: Aufbietung.
Eintagung (III)
Erklärung: Gerichtsbezirk.

Wort danach: Eintast

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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