Wort davor: einsühnen

einswerden

einswerden (I)
Erklärung: übereinkommen.

einswerden (II)
Erklärung: übergeben werden.
vgl. ineinwerden.

Wort danach: Eintagsbauer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten