Wort davor: Einstellgeld

einstellig

einstellig (I)
Erklärung: einstellig bringen vor Gericht stellen?

einstellig (II)
Erklärung: einstellig machen Aufschiebung erwirken.

Wort danach: Einstellung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten