Wort davor: einstehen

Einsteher

Einsteher (I)
Erklärung: wer das Näherrecht geltend macht.

Einsteher (II)
Erklärung: wer für jemanden Militärdienst leistet.

Wort danach: einsteigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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