Wort davor: einstätigen

einstatten
sprachliche Erläuterung: mnd. instaden.

einstatten (I)
Erklärung: erlauben.

einstatten (II)
Erklärung: den Zutritt gestatten.

Wort danach: Einstattung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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