Wort davor: Einstandsprivilegium

Einstandsrecht

Einstandsrecht (I)
Erklärung: Näherrecht.

Einstandsrecht (II)
Erklärung: Recht des Eintritts in eine Zunft.

Wort danach: Einstandsrede

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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