Wort davor: Einsprechung
Einspringsbier
Erklärung:
bei der Niederlassung.
- Belegtext:
wann einer ... sich zu wohnen begiebt ... derselbe soll geben eine tonne bier als einspringsbier
Datierung: 1712
Fundstelle: Hanssen,AgrhistAbh. II 113
- Fundstelle: SchleswHWB. II 1010
Wort danach: Einspringelgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten