Wort davor: einsprechen

Einsprecher

Einsprecher (I)
Erklärung: Bürge.

Einsprecher (II)
Erklärung: wer Näherrecht ausübt.

Wort danach: Einsprechung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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