Wort davor: einsetzen
Einsetzer
Einsetzer (I)
Erklärung:
wer Waren einlagert, verlädt.
Einsetzer (II)
Erklärung:
Lotteriespieler.
- Belegtext:
auch ein versehen ... muß der unternehmer gegen die einsetzer vertreten
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 11 § 562
Einsetzer (III)
Erklärung:
Pfandgeber.
Einsetzer (IV)
Erklärung:
Urheber.
Einsetzer (V)
Erklärung:
wer jemanden gefangen setzen läßt.
- Belegtext:
mittlerzeit [soll] ... der einsetzer die kost ... zahlen
Fundstelle: ArchSiebb.2 27 (1896) 158
Wort danach: Einsetzgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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