Wort davor: Einschreibgeld
Einschreibheller
- Belegtext:
dem gerichtschriber ... ansagen und inschriben laißen und ... demselben ... von iglichem ... synen inschribeheller ... geben
Datierung: 1489
Fundstelle: FrankfAmtsUrk. 56
- Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 416
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Wort danach: Einschreiblehen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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