Wort davor: Einschreibschilling

Einschreibung

Einschreibung (I)
Erklärung: Eintragung.

Einschreibung (II)
Erklärung: Lehnübersetzung aus lat. proscriptio: Ächtung.
vgl. 1Acht.

Wort danach: Einschreibungsgebührnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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