Wort davor: Einschränkung
einschreiben
sprachliche Erläuterung:
mnd. inscriven, fries. inscriva; oft substantivisch.
einschreiben (I)
einschreiben (I 1)
Erklärung:
etwas eintragen.
einschreiben (I 1 a)
Erklärung:
allgemein.
- Belegtext:
die arbeyt zu rechter zeyt einschriben und außforen
Fundstelle: SchwazBergO. 1468 Art. 6
- Belegtext:
soll das bott inschriben
Datierung: Ende 15. Jh.
Fundstelle: LuzernStR. 51
- Belegtext:
dem schreiber vom einschreiben dieser gelder
Datierung: 1702
Fundstelle: ZMährSchles. 10 (1906) 280
einschreiben (I 1 b)
Erklärung:
Besitz, Recht, Rechtsgeschäft.
einschreiben (I 1 c)
Erklärung:
Klage, Urteil, Strafe.
einschreiben (I 1 d)
Erklärung:
Schulden.
- Belegtext:
in des ansprechenden schuldbuch ingeschrieben
Fundstelle: BernGS. 1615 112
einschreiben (I 2)
Erklärung:
Rechnung.
- Belegtext:
die [Gelder] soll er in seiner rechnung ... under einem sondern titul einschreiben
Datierung: 1500
Fundstelle: SchlettstStR. 469
Faksimile
einschreiben (I 3)
Erklärung:
überschreiben.
- Belegtext:
die 4 fas auf ein neis [ungelt] einschreiben lasen
Datierung: 1587
Fundstelle: Paumgartner,Bfw. 83
einschreiben (I 4)
Erklärung:
(zu büßende Wunden) schriftlich verzeichnen.
einschreiben (II)
einschreiben (II 1)
Erklärung:
jemanden als Besitzer eintragen.
einschreiben (II 2)
Erklärung:
jemanden als Mitglied einer Gemeinschaft eintragen.
einschreiben (II 3)
- Belegtext:
den toten ynschreiben zu S.E. in das totenbuch
Datierung: 1442
Fundstelle: Frauenstädt,Blutr. 184
- Belegtext:
seyn nomen sal eyngescriben werden in das buch der kyrchen
Datierung: 1465
Fundstelle: GlatzGQ. II 279
- Belegtext:
vnnsern järtag einschreibenn
Datierung: 1487
Fundstelle: Indersdorf II 141 (nr. 1442)
Faksimile
einschreiben (II 4)
Erklärung:
ins Achtbuch.
einschreiben (II 5)
Erklärung:
ins Eheregister.
Wort danach: Einschreibensgebühr
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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