Wort davor: Einschränkung

einschreiben
sprachliche Erläuterung: mnd. inscriven, fries. inscriva; oft substantivisch.

einschreiben (I)

einschreiben (I 1)
Erklärung: etwas eintragen.

einschreiben (I 1 a)
Erklärung: allgemein.
einschreiben (I 1 b)
Erklärung: Besitz, Recht, Rechtsgeschäft.
einschreiben (I 1 c)
Erklärung: Klage, Urteil, Strafe.
einschreiben (I 1 d)
Erklärung: Schulden.
einschreiben (I 2)
Erklärung: Rechnung.
einschreiben (I 3)
Erklärung: überschreiben.
einschreiben (I 4)
Erklärung: (zu büßende Wunden) schriftlich verzeichnen.
einschreiben (II)

einschreiben (II 1)
Erklärung: jemanden als Besitzer eintragen.
einschreiben (II 2)
Erklärung: jemanden als Mitglied einer Gemeinschaft eintragen.
einschreiben (II 3)
einschreiben (II 4)
Erklärung: ins Achtbuch.
einschreiben (II 5)
Erklärung: ins Eheregister.

Wort danach: Einschreibensgebühr

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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