Wort davor: Einschlag

einschlagen
sprachliche Erläuterung: nd. inslan, fries. insla.

einschlagen (I)

einschlagen (I 1)
Erklärung: in ursprünglicher, sinnlicher Verwendung.

einschlagen (I 2)
Erklärung: zu schürfen anfangen.
einschlagen (I 3)
Erklärung: pfählen (Strafe).
einschlagen (II)
Erklärung: in Eisen, Stock schlagen; gefangensetzen.
einschlagen (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Daumenschrauben anlegen.
einschlagen (III)
Erklärung: den Handschlag geben.
vgl. Einschlag (I).
einschlagen (IV)
Erklärung: einzäunen.
einschlagen (V)
Erklärung: auf die Weide bringen.
einschlagen (VI)
Erklärung: hinüberreichen.
einschlagen (VII)
Erklärung: (ein Erbe) annehmen.
Sachhinweis: Gegensatz: entschlagen, ausschlagen.
einschlagen (VIII)
Erklärung: veranschlagen.
einschlagen (IX)
Erklärung: Geld anlegen.
einschlagen (X)

einschlagen (X 1)
Erklärung: an Zahl verringern.
einschlagen (X 2)
Erklärung: vom Kaufpreis etwas nachlassen.
einschlagen (XI)
Erklärung: einladen.
einschlagen (XII)
Erklärung: reflexiv.

einschlagen (XII 1)
Erklärung: sich niederlassen.
einschlagen (XII 2)
Erklärung: in Schulden geraten.
einschlagen (XII 3)
Erklärung: übereinstimmen.
vgl. einschlagen (III).
einschlagen (XII 4)
Erklärung: sich einmischen.

Wort danach: Einschlaggeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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