Wort davor: einschieben
einschießen
sprachliche Erläuterung:
mnd. mnl. insc(h)ieten.
einschießen (I)
einschießen (I 1)
Erklärung:
in den Backofen tun.
einschießen (I 2)
Erklärung:
in den Keller legen.
- Belegtext:
wein einlegen noch einschießen
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: SalzbMarktO. 9
einschießen (II)
Erklärung:
(in Erbschaft) einwerfen.
vgl.
einbringen,
einlegen,
eintragen,
einwerfen.
- Belegtext:
ihre herrschaften und güter einschießen
Datierung: 1451
Fundstelle: FürstenbUB. VI 384
- Belegtext:
widder inschießen ... damit sie ussbestait
Datierung: 1470
Fundstelle: SiegenErbr. 7
- Belegtext:
soll das vsgestürt ... ynschießen
Datierung: 1611
Fundstelle: FreiburgÜMun. 327
- Belegtext:
ihr gut zu dem vätterlichen in gmeine theilung inzuschießen
Datierung: 1616
Fundstelle: WaadtStat. 320
Faksimile
einschießen (III)
einschießen (III 1)
Erklärung:
einbringen, beisteuern.
einschießen (III 2)
Erklärung:
Geld darauflegen, verlieren.
einschießen (IV)
Erklärung:
auf jemanden schießen.
Wort danach: Einschießung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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