Wort davor: einschieben

einschießen
sprachliche Erläuterung: mnd. mnl. insc(h)ieten.

einschießen (I)

einschießen (I 1)
Erklärung: in den Backofen tun.

einschießen (I 2)
Erklärung: in den Keller legen.
einschießen (II)
Erklärung: (in Erbschaft) einwerfen.
vgl. einbringen, einlegen, eintragen, einwerfen.
einschießen (III)

einschießen (III 1)
Erklärung: einbringen, beisteuern.
einschießen (III 2)
Erklärung: Geld darauflegen, verlieren.
einschießen (IV)
Erklärung: auf jemanden schießen.

Wort danach: Einschießung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten