Wort davor: Einschirmung

Einschlag
sprachliche Erläuterung: Nebenform inschlag.

Einschlag (I)
Erklärung: Handschlag (bei Abschluß eines Vertrags, eines Verlöbnisses).

Einschlag (II)
Erklärung: Einzäunung, eingezäuntes Stück Land.
sprachliche Erläuterung: schweiz.
vgl. Bifang, Einfang.
Einschlag (III)

Einschlag (III 1)
Erklärung: Weiderecht.
Einschlag (III 2)
Erklärung: Auftrieb.
Einschlag (III 3)
Erklärung: "Öffnung der Privatgüter für den Weidgang im Herbst".
Einschlag (IV)
Erklärung: Nachlaß (an Kaufsumme usw.), Einbuße, Verlust.
Einschlag (V)
Erklärung: Zoll, der inslach und utslach genannt wird.
Einschlag (VI)
Erklärung: Rat.
Einschlag (VII)
Erklärung: Einkellerung.
Einschlag (VIII)
Erklärung: ?

Wort danach: einschlagen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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