Wort davor: einschaffen

Einschaffung

Einschaffung (I)
Wortbildungshinweis: zu einschaffen (I).

Einschaffung (II)
Erklärung: Eintreibung.

Wort danach: einscharen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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