Wort davor: Einschaff

einschaffen

einschaffen (I)
Erklärung: zu Arbeit oder Unterhalt zuweisen.

einschaffen (II)
Erklärung: einsetzen.

Wort danach: Einschaffung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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