Wort davor: Einsagegeld

einsagen
sprachliche Erläuterung: mnd. inseg(g)en.

einsagen (I)
Erklärung: widersprechen, einwenden.

einsagen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: haufig substantivisch.
einsagen (II)

einsagen (II 1)
Erklärung: etwas ankündigen.
einsagen (II 2)
Erklärung: jemanden anmelden.
einsagen (II 3)
Erklärung: jemanden anzeigen.
einsagen (II 4)
Erklärung: beanspruchen.
einsagen (III)
Erklärung: dringend vorstellen.
einsagen (IV)
Erklärung: die Rückkehr eines Verbannten gerichtlich erlauben.
vgl. einbannen (III), einschleißen.

Wort danach: Einsagung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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