Wort davor: Einsagegeld
einsagen
sprachliche Erläuterung:
mnd. inseg(g)en.
einsagen (I)
Erklärung:
widersprechen, einwenden.
einsagen (I Spiegelstrich 1)
Erklärung:
haufig substantivisch.
einsagen (II)
einsagen (II 1)
Erklärung:
etwas ankündigen.
einsagen (II 2)
Erklärung:
jemanden anmelden.
- Datierung: 1785
Region/Autor/Textsorte:
Augsburg
Fundstelle: SchwäbWB. II 635
einsagen (II 3)
Erklärung:
jemanden anzeigen.
einsagen (II 4)
Erklärung:
beanspruchen.
- Belegtext:
ob der herre vnd der man ein gwere insagent an dem guote
Datierung: 1275/76
Fundstelle: Dsp.(Eckh.1971)Lehnr. Art. 118
einsagen (III)
Erklärung:
dringend vorstellen.
einsagen (IV)
Erklärung:
die Rückkehr eines Verbannten gerichtlich erlauben.
vgl.
einbannen (III),
einschleißen.
- Belegtext:
sullen buten bliven, went wise inseggen
Fundstelle: Mieris II 66
Wort danach: Einsagung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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