Einsage
sprachliche Erläuterung:
Nebenform insag(h)e.
vgl.
Einrede.
Einsage (I)
Erklärung:
Einwand, insbesondere im Rechtsgang.
Wort danach: Einsagegeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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