Wort davor: Einrufung
(einrügen)
Erklärung:
zur Strafe ziehen.
sprachliche Erläuterung:
mnd. inwrogen.
- Belegtext:
wat overst nicht ingewrogeth werth unde van dem burschoppe nicht bevalen is in tho wrogende ..., darbaven schall nen kerckesnemede jemande averthen schatting effte panding
Datierung: 1555
Fundstelle: Michelsen,Dithm. 244
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- Fundstelle: Schiller-Lübben II 388
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Wort danach: einrührend?
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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