Wort davor: einrenten
einrichten
einrichten (I)
einrichten (II)
einrichten (II 1)
einrichten (II 1 a)
- Belegtext:
alle unsere burgere ... sollen ihre ehetagen nach unserem stadtrechte einrichten
Fundstelle: BernGS. 1762 39
einrichten (II 1 b)
Erklärung:
verordnen.
- Belegtext:
unser oberkait und gerichtszwangs ingerichte handlungen
Datierung: 1541
Fundstelle: MittFürstenbArch. I 302
einrichten (II 1 c)
Erklärung:
festlegen.
einrichten (II 2)
Erklärung:
ablassen, ausstellen.
einrichten (III)
einrichten (III 1)
Erklärung:
anhängig machen.
- Belegtext:
wir wellen niht, daz unser amtmann iht einriht umb cheinerlei sach
Datierung: 1341
Fundstelle: MBoica XII 448
Faksimile
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- Belegtext:
wan dergestalt der proceß eingerichtet
Datierung: 1587
Fundstelle: JbOldenb. 15 (1906) 246
einrichten (III 2)
Erklärung:
in Anspruch nehmen.
einrichten (IV)
Erklärung:
reflexiv: in einen Verband eintreten.
einrichten (IV Spiegelstrich 1)
Erklärung:
eintreten lassen.
- Belegtext:
müssen sie sich in die bruderschaft richten ... bey strafe derer eltern, die sie nicht einrichten wollen
Datierung: 18. Jh.
Fundstelle: SiebbMunC. 186
Wort danach: Einrichtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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