Wort davor: einrechten

Einrede
sprachliche Erläuterung: Nebenform inrede.

Einrede (I)
Erklärung: Dreinreden.

Einrede (II)
Erklärung: Widerspruch, Einspruch, besonders im Rechtsgang.
Einrede (III)
Erklärung: Anspruch.

Wort danach: einreden

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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