Wort davor: einpflichten
einpflichtig
Erklärung:
zu Abgaben usw. verpflichtet.
- Belegtext:
die da selbisz burger odir inplichtig sin
Datierung: 1424
Fundstelle: MittFrankf. 2 (1861/64) 202
- Belegtext:
in Franckenforter termenye gelegen und dar inne inpflichtig
Datierung: 1475
Fundstelle: Bücher,SteuerO. 158
Wort danach: Einpflichtung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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