Wort davor: Einpfänner

einpfarren

einpfarren (I)
Erklärung: sich eine Pfarrstelle verschaffen.

einpfarren (II)
Erklärung: eingepfarrt zu einer Pfarrei gehörig.

Wort danach: einpfennigen?

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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