Wort davor: Einpassierung
einpfänden
sprachliche Erläuterung:
mnd. mnl. inpanden.
einpfänden (I)
einpfänden (I 1)
Erklärung:
einziehen, pfänden.
einpfänden (I 2)
Erklärung:
(Vieh) schütten.
einpfänden (II)
Erklärung:
jemanden gefangen setzen.
- Datierung: 1628
Fundstelle: AktGegenref.2 II 831
- Belegtext:
solhe leüth mießen eingepfendt vnd in das landgerichtshauß gebracht werden
Datierung: 1683
Fundstelle: BeitrSteirG. 26 (1894) 139
Wort danach: Einpfändung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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