Wort davor: Einpassierung

einpfänden
sprachliche Erläuterung: mnd. mnl. inpanden.

einpfänden (I)

einpfänden (I 1)
Erklärung: einziehen, pfänden.

einpfänden (I 2)
Erklärung: (Vieh) schütten.
einpfänden (II)
Erklärung: jemanden gefangen setzen.

Wort danach: Einpfändung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten