Wort davor: einnötigen
Einnötigung [Ergänzung zum Druck]
Erklärung:
"das Aufdrängen, Nötigen" DWB.2 VII 876.
- Belegtext:
so soll auch der vater des kindes vor ein nötigung der gevatteren dem kirchen diener um die taufe ansprechen, damit verkündiget werde, wes glaubens der vater und die geteügen seyn
Datierung: 1682
Fundstelle: JbWestfKG. 48 (1955) 102
Wort danach: Einöde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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