Wort davor: Einnahmebescheinigung
Einnahmebrief
- Belegtext:
der scriba oder schriffthalter, dessen amt ist die schreiben und einnahmbriefe ausfärtigen
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. IV Kap. 7
Wort danach: Einnahmeregister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten