Wort davor: Einmännerei
einmännig
einmännig (I)
Erklärung:
von einem Mann gewebt.
- Belegtext:
ainmenniges tuch
Datierung: 1408
Fundstelle: RottweilUB. 296
einmännig (II)
Erklärung:
von einem Mann bedient(er Förderkorb).
Sachhinweis:
Gegensatz zweimännig.
einmännig (III)
Erklärung:
nur einem Mann als Lehen gehörig.
- Belegtext:
in talibus bonis dictis eynmennich guyd
Datierung: 1357
Fundstelle: HeisterbachUB. 426
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Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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