Wort davor: einliegen

Einlieger

Einlieger (I)
Erklärung: wer Einlager hält.

Einlieger (II)
Erklärung: wer in Haft liegt.
Einlieger (III)

Wort danach: einlien

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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