Wort davor: Einleitungsgeld

Einletzungsbruder
Erklärung: (Angehöriger einer) innerhalb einer Zunft bestehenden religiösen Bruderschaft.
vgl. Einletzungsmeister.

Wort danach: Einletzungsmeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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